Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

Alle Rechtsbeziehungen mit der Firma Reifengarage Ostermiller richten sich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, solange ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Vertragsschluss

Die Angebote der Firma Reifengarage Ostermiller sind freibleibend und gelten nur, solange der Vorrat reicht. Änderungen von Form, Farbe und/oder Gewicht sowie technischer Art bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die Waren werden nach Muster oder Abbildung in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben oder Anschreiben verkauft. Es wird daher keine Gewährleistung hinsichtlich Abweichungen vorgenommen, die durch Ausstellung und Gebrauch des Musters oder auf aufnahme-technische Abweichungen zurückzuführen sind.

Eine Bestellung bzw. Auftragserteilung des Kunden ist verbindlich. Der Vertrag kommt zustande durch Lieferung der bestellten Waren, durch Annahme von Vorauszahlungen des Kunden oder wenn die Firma Reifengarage Ostermiller die Annahme des Vertragsangebotes nicht innerhalb der 14 tägigen Frist schriftlich ablehnt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen nach Vertragsschluss sind dem Kunden von der Firma Reifengarage Ostermiller mitzuteilen bzw. schriftlich zu bestätigen.

Die Firma Reifengarage Ostermiller nimmt Daten ihrer Kunden auf und verarbeitet diese, worauf entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes hingewiesen wird.

3. Preise und Bezahlung

Die Preise der Firma Reifengarage Ostermiller sind bindend und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig, Zahlungsziele müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Schecks werden nicht angenommen. Die Entgegennahme von Bargeld und bargeldlosen Zahlungsmitteln muss quittiert werden.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Reifengarage Ostermiller ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit

Sofern die Firma Reifengarage Ostermiller die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei der Firma Reifengarage Ostermiller oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren.

Die Lieferzeit verlängert sich in Fällen höherer Gewalt sowie von der Firma Reifengarage Ostermiller nicht zu vertretenden schwerwiegenden Störungen im Betrieb oder bei Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen (insbesondere Arbeitsausstände oder Aussperrungen) entsprechend. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden bei der Firma Reifengarage Ostermiller nicht an den Kunden erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 14-Tage-Frist.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Firma Reifengarage Ostermiller behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung einschließlich der Auslagen (beispielsweise etwaige Verzugszinsen, Vollstreckungskosten etc.) vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt der Firma Reifengarage Ostermiller stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Reifengarage Ostermiller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.

Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits bei Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm durch die Weiterveräußerung an Dritte erwachsen, an die Firma Reifengarage Ostermiller ab. Die Firma Reifengarage Ostermiller nimmt die Abtretung bereits zu diesem Zeitpunkt an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, die Firma Reifengarage Ostermiller behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Der Kunde hat jeden Standortwechsel und Eingriffe Dritter in das vorbehaltene Eigentum, insbesondere Pfändungen, der Firma Reifengarage Ostermiller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen des Kunden hat die Firma Reifengarage Ostermiller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen oder Schadensersatz geltend zu machen.

6. Werkunternehmerpfandrecht

Die Firma Reifengarage Ostermiller hat bei Reparatur- und Montageaufträgen von Reifen wegen ihrer Werklohnforderung ein vertragliches Pfandrecht an diesbezüglich in ihren Besitz gelangten Gegenständen. Dieses vertragliche Pfandrecht darf auch wegen Forderungen aus in der Vergangenheit durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit letztere mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.

7. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe geht auch die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Verweigert der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er vorher ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Reifengarage Ostermiller vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug ist die Firma Reifengarage Ostermiller berechtigt, pauschal 33 % des Bestellwertes ohne Abzug zu fordern. Das Recht, tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es freigestellt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen oder nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.

8. Rücktritt

Wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, wird die Firma Reifengarage Ostermiller von ihrer Verpflichtung zur Lieferung frei, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und sie die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat sie den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Bereits von dem Kunden geleistete Zahlungen wird die Firma Reifengarage Ostermiller unverzüglich erstatten.

Die Firma Reifengarage Ostermiller hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit betreffenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch der Firma Reifengarage Ostermiller in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind oder wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorauskasse.

9. Gewährleistung

Ist der Kunde Verbraucher, muss er der Firma Reifengarage Ostermiller offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Feststellung des vertragswidrigen Zustandes schriftlich anzeigen, maßgeblich ist der Eingang der Nachricht bei der Firma Reifengarage Ostermiller. Bei Unternehmenskunden reduziert sich die Anzeigefrist auf zwei Wochen. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Mangelfeststellung.

Die Beweislast für den Zeitpunkt der Mängelfeststellung obliegt dem Kunden. Wurde er durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Firma Reifengarage Ostermiller für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so kann er grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Die Firma Reifengarage Ostermiller darf die Art der von dem Kunden gewünschten Nacherfüllung aber verweigern, wenn sie ihr wirtschaftlich nicht zumutbar oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre und der Kunde durch die von der Firma Reifengarage Ostermiller gewählte Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile hat.

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware, dies gilt nicht bei grobem Verschulden oder Körper- und Gesundheitsschäden. Für Unternehmer beträgt die Gewährsleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

10. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma Reifengarage Ostermiller auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet die Firma Reifengarage Ostermiller bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche der Kunden aus Produkthaftung, zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich nicht zwingend anderes vorsehen, ist für alle gegenseitigen Ansprüche der Sitz der Firma Reifengarage Ostermiller sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand. Der Gerichtsstand gilt insbesondere dann als vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann ist, im Inland keinen allgemeinen Wohnsitz hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland weg verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.

12. Wirksamkeitsklausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt.

(Stand: Januar 2022)

Jan
2022

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